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Gerichtsstand in Verbraucherangelegenheiten im Österreichischen und Europäischen Zivilprozessrecht
Norbert Van Husen
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Walter Rechberger
DOI
10.25365/thesis.8527
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29324.64712.778764-0
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
In Österreich werden Geschäfte zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer durch das KSchG (Konsumentenschutzgesetz) materiellrechtlich geschützt. Der zuständigkeitsrechtliche Schutz durch § 14 KSchG umfasst sämtliche Rechtsgeschäfte eines Verbrauchers. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich aber nach dem allgemeinen Zuständigkeitssystem der JN (Jurisdiktionsnorm) und es werden zum Schutz des Verbrauchers nur Prorogationsverbote (Verbote zum Abschluss von Gerichtsstandsvereinbarungen) vorgesehen. In den meisten Fällen liegt der Gerichtsstand für Klagen gegen den Verbraucher bei dessen allgemeinem Gerichtsstand. Bei Klagen gegen den Unternehmer kann hingegen der Gerichtsstand auch weit entfernt sein. Bei der EuGVVO (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung) werden nicht alle Verbrauchergeschäfte zuständigkeitsrechtlich geschützt. Bei Teilzahlungskäufen und Darlehensverträgen ist der Schutz der Art 15 ff EuGVVO immer anzuwenden. Alle übrigen Rechtsgeschäfte sind nur dann geschützt, wenn der Vertragspartner des Verbrauchers im Wohnsitzstaat des Verbrauchers tätig geworden ist. Die Art 15 ff EuGVVO sehen einen Verbrauchergerichtsstand vor. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers. Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Österreich wird vom Verfasser ein Gesetzesvorschlag gemacht, der auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer einen Gerichtsstand am allgemeinen Gerichtsstand des Verbrauchers vorsieht. Für den europäischen Bereich wird vom Verfasser ein Gesetzesvorschlag gemacht, der eine Heilung einer Unzuständigkeit zu Lasten des Verbrauchers ohne entsprechende Belehrung des Verbrauchers ausschließt.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Verbraucher Unternehmer Internationale Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Verbrauchergerichtsstand EuGVVO KSchG
Autor*innen
Norbert Van Husen
Haupttitel (Deutsch)
Gerichtsstand in Verbraucherangelegenheiten im Österreichischen und Europäischen Zivilprozessrecht
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
205 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Walter Rechberger ,
Thomas Klicka
Klassifikation
86 Recht > 86.15 Allgemeines Prozessrecht, Zivilprozess
AC Nummer
AC08125692
Utheses ID
7690
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |