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Arbeitszeitrechtliche Aspekte des Rettungsdienstes in Österreich
Ausnahmebestimmungen und deren Anwendbarkeit im Rettungsdienst
Albert Espino
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
außerordentliches Masterstudium Arbeitsrecht
Betreuer*in
Sascha Obrecht
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.79378
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-11772.79423.838365-3
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Sanitäter sind in der berufsmäßigen Ausübung neben dem Rettungs- und Krankentransportwesen auch im Bereich des Großschadens- und Katastrophendienstes tätig. Notfälle sind meist nicht planbare Ereignisse und daher auch zeitlich kaum eingrenzbar. Die Gewährung von Ruhepausen im Rettungsdienst sind eine weitere Komponente, die stark vom Einsatzgeschehen und Transportaufkommen abhängig sind. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die vorliegende Master-Thesis die Forschungsfrage nach den Möglichkeiten der Abweichung von der Normal- und Höchstarbeitszeit sowie der Ruhepausen, die in weiterer Folge auf ihre Unionrechtskonformität geprüft werden. Mit der Beantwortung der Forschungsfrage stellt sich das Ziel die arbeitszeitrechtlichen Überschreitungsmöglichkeiten zusammenzufassen und die damit verbundene höchstgerichtliche Judikatur zu durchleuchten. Die Arbeitszeit (AZ) wird als jene Zeitspanne definiert, in der ein Arbeitnehmer (AN) dem Arbeitgeber (AG) zur Verfügung steht und dabei seine Tätigkeit ausübt sowie Aufgaben wahrnimmt, die Ruhezeit hingegen ist jene Zeit außerhalb der AZ. Die Arbeitszeit-Richtlinie (AZ-RL) unterscheidet dahingehend keine weiteren Begriffe, während der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Rechtsprechung (Rsp) zu anderem Ergebnis kommt. In nationalen Entscheidungen werden ebendiese Begriffsbestimmungen verwendet, finden aber keine genaue Definition. Der EuGH unterscheidet, anders als die österreichische Rechtslage, nicht zwischen Bereitschaftsformen, sondern ordnet sie immer entweder der Arbeits- oder Ruhezeit zu. Dies wird mitunter von den Mitgliedstaaten als äußerst kritisch gesehen. Die AZ-RL sieht für bestimmte Tätigkeiten (Art 17 Abs 2 AZ-RL) oder im Wege von Kollektivverträgen (Art 18 AZ-RL) Abweichungsmöglichkeiten von seinen Mindestvorgaben hinsichtlich täglicher und wöchentlicher Ruhezeit (Art 3 und 5 AZ-RL) und Ruhepausen (Art 4 AZ-RL) vor. Abweichungen von den Vorgaben zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit sind hingegen – abgesehen von der im Rettungsdienst nicht einschlägigen Ausnahmemöglichkeit für autonom Arbeitende in Art 17 Abs 1 – in den Fällen des Art 22 AZ-RL möglich, der es den Mitgliedsstaaten grds freigestellt, abzuweichen, wenn der allgemeine Grundsatz der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der AN eingehalten wird und insbesondere eine individuelle Zustimmung der AN vorliegt (Opt-Out-Regelung). Die Arbeitsbereitschaft zählt jedenfalls zur AZ, während die Rufbereitschaft und der Bereitschaftsdienst zur Ruhezeit zählt. Auch in Hinblick auf die Ruhepausen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um als solche gewertet zu werden. Sog echte Pausen zählen dabei nicht als AZ und werden somit auch nicht zur täglichen Höchstarbeitszeit zugerechnet.
Abstract
(Englisch)
Paramedics are not only involved in rescue and ambulance services, but also operate in the context of major incidents and disaster response. Emergencies are often unpredictable events and therefore difficult to schedule. The granting of rest periods in the rescue service is another component that is highly dependent on the deployment situation and the quantity of transports. With this background, the research question for this Master-Thesis is the possibility of deviating from normal and maximum working hours and rest periods, which is subsequently linked to conformity with Union law. The objective is to summarize the possibilities of exceeding working time regulations and to examine the relevant rulings of the highest courts. Working time is defined as the period during which an employee is available to the employer and performs his or her duties and tasks. Rest periods, on the other hand, is the time outside of working hours. The Working Time Directive (WTR) does not distinguish between any further terms in this regard, while the European Court of Justice (ECJ) sometimes comes to a different conclusion in its case law. These very terms are used in national decisions, but no precise definition is provided. Unlike Austrian law, the ECJ does not distinguish between different forms of on-call duty, but always classifies them as either working time or rest time. This is sometimes viewed extremely critically by Member States. The WTR provides for possible deviations from its minimum requirements regarding daily and weekly rest periods (Articles 3 and 5 WTR) and rest breaks (Article 4 WTR) for certain activities (Article 17 (2) WTR) or by way of collective agreements (Article 18 WTR). Standby duty is considered under any circumstances as working time, while on-call duty and standby duty on call count as rest period. Specific conditions must also be met for breaks to qualify as rest periods. True breaks do not count as working time and therefore cannot be counted towards the maximum daily working time.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Arbeitszeitrechtliche Aspekte des Rettungsdienstes Bereitschaftsdienste Arbeitsbereitschaft Rufbereitschaft Pausenregelgung Arbeitszeit-Richtlinie Sanitäter Rettungsdienst Kollektivvertrag Abweichung Normal- und Höchstarbeitszeit Österreichisches Rotes Kreuz
Schlagwörter
(Englisch)
Working Time Law On-Call Duty Paramedic Break regulations Working Time Directive Emergency services Deviation normal maximum working hours collective agreement Austrian Red Cross
Autor*innen
Albert Espino
Haupttitel (Deutsch)
Arbeitszeitrechtliche Aspekte des Rettungsdienstes in Österreich
Hauptuntertitel (Deutsch)
Ausnahmebestimmungen und deren Anwendbarkeit im Rettungsdienst
Paralleltitel (Englisch)
Working time law aspects of the emergency medical services in Austria
Paralleluntertitel (Englisch)
exemptions and their applicability
Publikationsjahr
2025
Umfangsangabe
50, XIV Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Sascha Obrecht
Klassifikationen
44 Medizin > 44.12 Arbeitsmedizin. betriebliches Gesundheitswesen ,
86 Recht > 86.77 Arbeitsrecht. Sonstiges
AC Nummer
AC17651299
Utheses ID
77564
Studienkennzahl
UA | 999 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1