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Anfechtung und Nichtigkeit von Organbeschlüssen im Recht der Kapitalgesellschaften
Gerald Josef Michl
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Heinz Krejci
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.8616
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30137.24488.455154-6
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Konsequenzen fehlerhafter Beschlüsse, gefasst durch Organe von Kapitalgesellschaften. Dabei wird dieser Frage in einem rechtsform- und organübergreifenden Kontext nachgegangen. Es werden sohin nicht nur fehlerhafte Beschlüsse von den Verbandsmitgliedern, sondern auch solche von kontrollierendem und geschäftsführendem Organ in den Fokus der rechtlichen Analyse gestellt. Die wesentlichsten Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Bei allen behandelten Verbänden (GmbH, AG, Genossenschaft und Verein) ist zwischen anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen der Verbandsmitglieder zu differenzieren. - Neben dem Organ der Mitglieder eines Verbandes ist auch bei den anderen Organen der behandelten Verbände (GmbH, AG, Genossenschaft und Verein) im Sinne des § 7 VerG zwischen anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen zu differenzieren. - Ein Verfahrensmangel begründet bei seiner Relevanz für das Beschlussergebnis nur die Anfechtbarkeit des Beschlusses. Leidet ein Beschluss jedoch unter derart weitgehenden Verfahrensfehlern, dass er dem dahinter stehenden Organ nicht mehr zugerechnet werden kann, so ist er absolut nichtig. - Innerhalb der Kategorie inhaltlich nichtiger Beschlüsse ist zwischen absolut nichtigen und solchen die der geltendzumachenden Nichtigkeit unterliegen zu differenzieren. - Neben den von den Sondervorschriften erfassten Mängeln können Beschlüsse auch aufgrund anderer allg zivilrechtlicher Bestimmungen mangelhaft sein. Ob diese Mängel mittels Analogie dem Rechtsfolgenreglement der Sondervorschriften unterstellt werden ist gesondert zu prüfen. - Die von den Sondervorschriften nicht erfassten Willensmängel bei der Stimmabgabe können unter gewissen Voraussetzungen zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führen. Dabei hat die Anfechtung nach den jeweils auch für andere Mängel geltenden Anfechtungsvorschriften zu erfolgen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Beschluss Kapitalgesellschaft /Anfechtung Nichtigkeit Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Genossenschaft Verein
Autor*innen
Gerald Josef Michl
Haupttitel (Deutsch)
Anfechtung und Nichtigkeit von Organbeschlüssen im Recht der Kapitalgesellschaften
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
236 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Heinz Krejci ,
Josef Aicher
Klassifikationen
86 Recht > 86.18 Privatrecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.27 Gesellschaftsrecht ,
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht
AC Nummer
AC08031270
Utheses ID
7772
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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