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Rechtssicherer Gebäudebetrieb nach den ÖNORMEN B 1300/B 1301
Maria Haas
Art der Arbeit
Master-Thesis (ULG)
Universität
Universität Wien
Fakultät
Postgraduate Center
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
außerordentliches Masterstudium Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.) [Berufsbegleitend]
Betreuer*in
Helmut Ofner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.79911
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-12878.12904.859163-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In diesem Text wird der Prozess der Objektbegehung gem der ÖNORMEN B 1300/B 1301 betrachtet. Die Behauptung, dass eine Sicherheitsbegehung immer eine Nachrüstung erfordern muss, ist als falsch zu bezeichnen. Die ÖNORMEN B 1300/B 1301 umfassen eine Checkliste, welche Bauteile eines Gebäudes und dessen technische Einbauten beinhaltet. Diese Elemente sind in der Checkliste mit Prüfintervallen versehen. Einige dieser Prüfintervalle lassen sich aus einschlägigen Gesetzen ableiten und sind klar definiert. Andere, sehr allgemein gehaltene Prüfpflichten stammen zB aus dem ABGB und besagen, dass von einem Bauwerk keine Gefahr für andere ausgehen darf. Das ABGB enthält keine Angaben, in welcher Art und Weise zu dokumentieren ist und wie der Prüfpflicht durchzuführen ist. Hier helfen die ÖNORMEN B 1300/B 1301. Die Normen selbst haben keine bindende Wirkung, wie im Kapitel „Stufenbau der Rechtsordnung“ ersichtlich ist. Die Normen enthalten konkrete Handlungsanweisungen, in welcher Weise und in welchem Intervall bestimmte allgemeine Bauteile zu begutachten sind. Technische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen strengeren Regeln und deren Prüf- und Wartungsintervallen sind gesetzlich geregelt. Die ÖNORMEN B 1300/B 1301 geben vor, wie eine Dokumentation funktionieren kann. Wird eine Sicherheitsbegehung über mehrere Jahre hinweg konsequent durchgeführt, entsteht eine Historie des Gebäudes, welche Aufschluss über allfällige Instandhaltungstätigkeiten gibt und dem Eigentümer eine Übersicht über den baulichen und sicherheitstechnischen Zustand der Immobilie. Bei dem Begriff rechtssicherer Gebäudebetrieb handelt es sich um einen Terminus, der in der komplexregulierten Realität nicht verwirklichbar ist. Eigentümer und Verkehrssicherungspflichtige müssen sich mit ihren Gebäuden und Bauwerken so weit auseinandersetzen, dass ein erkennbarer baulicher oder sicherheitsrelevanter Mangel beseitigt werden kann, sodass kein Schaden für andere Personen oder die Umwelt entstehen kann.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Rechtssicherer Gebäudebetrieb ÖNorm B1300 und 13001 Haftung in der Hausverwaltung Immobilienbewirtschaftung Dynamische Erhaltungspflicht Konsens in der Immobilienbewirtschaftung Sicherheitsbegehung Objektsicherheitsbegehung Stufenbau von technischen Regeln ÖNORM und Gesetze
Autor*innen
Maria Haas
Haupttitel (Deutsch)
Rechtssicherer Gebäudebetrieb nach den ÖNORMEN B 1300/B 1301
Paralleltitel (Englisch)
Legally compliant building operation according to ÖNORMEN B 1300/B 1301
Publikationsjahr
2025
Umfangsangabe
65 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Helmut Ofner
Klassifikation
86 Recht > 86.99 Recht. Sonstiges
AC Nummer
AC17734826
Utheses ID
78429
Studienkennzahl
UA | 999 | 080 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1