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Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kryptowährungen
Ervin Szabó
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Betriebswirtschaft
Betreuer*in
Daniela Hohenwarter-Mayr
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.80944
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-23907.99742.526327-9
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Mit der ökosozialen Steuerreform hat die österreichische Regierung eine Regulierung bzw. eine gesetzliche Neu-Definierung der Kryptowährungen sowie ihrer Besteuerung beschlossen. Mit diesem Paradigmenwechsel schuf der Gesetzgeber eine neue Legaldefinition der Kryptowährungen im Steuerrecht, die an das Finanzmarkt-Geldwäschegesetzt angelehnt ist. Im alten Regime wurden Einkünfte aus Kryptowährungen gem. § 31 EStG als Spekulationsgeschäft besteuert: bei einer Behaltedauer unter 12 Monaten fielen die Einkünfte unter das Besteuerungsregime der Regelbesteuerung gem. § 33 EStG bzw. waren die Einkünfte nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten nicht steuerbar. Mit der zunehmenden Praxisrelevanz von Kryptowährungen, beschloss die österreichische Gesetzgebung die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu verstärken und die Besteuerung der Kryptowährungen in das Besteuerungssystem von Kapitalanlagen zu integrieren. Die schedulare Besteuerung von Kapitaleinkünften ist für Kryptowährungen rückwirkend, nämlich für die Anschaffungen ab dem 1. März 2021, anwendbar. Bestände die bis zum 28. Februar 2021 akquiriert wurden gelten als Altvermögen. Hierbei kommt das alte Besteuerungsregime zur Anwendung. Neben dem besonderen Steuersatz von 27,5% und den Beschränkungen zum Verlustausgleich mit anderen Einkünften, ist für den Vollzug der Besteuerung für Einkünfte aus Kryptowährungen ein Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) vorgesehen. Der KESt-Abzug soll in Folge für inländische laufende Einkünfte aus Kryptowährungen bzw. für realisierte Wertsteigerungen von den inländischen Dienstleistern vollzogen werden. Die Einbindung der Kryptodienstleister in den Vollzug der Besteuerung war im Einführungszeitpunkt international einzigartig. Die Einführung dieser Arbeit liefert einen kurzen Überblick über das Regelwerk des § 27b EStG. Weiters wird eine Abgrenzung zu den Kryptoassets sowie zum sog. Altvermögen dargestellt, die unter das alte Besteuerungsregime fallen. Der Hauptteil fokussiert auf den, für Einkünfte aus Kryptowährungen anfallenden, verpflichtenden Vollzug mittels KESt-Abzug. Zuerst wird die Notwendigkeit eines KESt-Abzugs erläutert. Anschließend wird die Haftungs-Thematik in Verbindung mit dem KESt-Abzug im Hinblick der verfassungsrechtlichen Dimension anhand von Judikaturen dargestellt. In Folge wird geklärt wann die laufenden Einkünfte und die realisierten Wertsteigerungen aus Kryptowährungen als „inländisch“ einzustufen sind. Kurzgefasst, ist dies nach dem Regelwerk des § 93 EStG der Fall, wenn die Gutschrift sowie die Realisierung von einem inländischen Dienstleister erfolgen bzw. abgewickelt werden. Untersucht wird wer der Schuldner bzw. Abzugsverpflichteter der KESt gem. § 95 EStG ist. Weiters erfolgt eine Analyse der Legaldefinition eines inländischen Dienstleisters. Der Hauptteil der Arbeit bietet zusätzlich eine vertiefende Übersicht über die Bestimmungen zu den Bemessungsgrundlagen gem. § 93 EStG i.V.m. der Kryptowährungsverordnung sowie zu den Verlustausgleichsbescheinigungen mit anderen Kapitaleinkünften gem. § 96 EStG. Weiters erfolgt eine kurze Darstellung der Veranlagungspflicht der ausländischen Einkünfte aus Kryptowährungen. Abschließend wird die Abgeltungswirkung des KESt-Abzugs, mit besonderem Fokus auf dem Endbesteuerungsgesetz erläutert.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
KESt-Abzug Kryptowährung KESt
Schlagwörter
(Englisch)
capital gains tax deduction cryptocurrency
Autor*innen
Ervin Szabó
Haupttitel (Deutsch)
Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kryptowährungen
Paralleltitel (Englisch)
Capital gains tax deduction obligation for cryptocurrencies
Publikationsjahr
2026
Umfangsangabe
5, 85 Seiten : Illustrationen
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Daniela Hohenwarter-Mayr
Klassifikation
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC17843614
Utheses ID
80110
Studienkennzahl
UA | 066 | 915 | |
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