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Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften im internationalen Steuerrecht
Namka Muratovic
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Studiumsbezeichnung bzw. Universitätlehrgang (ULG)
Masterstudium Betriebswirtschaft
Betreuer*in
Daniela Hohenwarter-Mayr
DOI
10.25365/thesis.82185
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-23749.99154.249334-0
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Masterarbeit analysiert die abkommensrechtliche Zuweisung von Besteuerungsrechten bei der mittelbaren Veräußerung von Immobilien (Share Deals) und stellt die Spezialnorm des Art 13 Abs 4 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) in den dogmatischen Mittelpunkt. Da Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) als reine Verteilungs- beziehungsweise Schrankennormen niemals eigene Steuerpflichten begründen, ist das Spannungsverhältnis zwischen nationalem Recht und Abkommensrecht essenziell. Art 13 Abs 4 OECD-MA durchbricht die klassische Auffangnorm des Art 13 Abs 5 OECD-MA, welche Gewinne aus Anteilsveräußerungen regulär dem Ansässigkeitsstaat zuweist. Durch dieses modifizierte Belegenheitsprinzip wird das Besteuerungsrecht dem Quellenstaat zugeteilt, wenn der Wert der veräußerten Anteile zu mehr als 50 % auf dort gelegenem unbeweglichem Vermögen beruht, um die Umgehung der direkten Substanzbesteuerung zu verhindern. Methodisch stützt sich die Untersuchung auf eine abkommensautonome Auslegung nach der Wiener Vertragsrechtskonvention und wertet die einschlägige österreichische sowie rechtsvergleichende Verwaltungs- und Judikaturpraxis detailliert aus. Ein zentraler Untersuchungsschwerpunkt liegt auf den gravierenden Abgrenzungs- und Bewertungskonflikten, die sich in der Vertragspraxis manifestieren: Während die internationale DBA-Ebene bei der Quotenberechnung, insbes. durch das BEPS-Projekt, standardmäßig auf dynamische Verkehrswerte (Bruttoaktivvermögen), eine 365-Tage-Rückschauperiode und die Ausweitung der Norm auf Personengesellschaften und Trusts abstellt, fordern nationale Steuertatbestände oder spezifische Abkommen oft grundlegend andere Maßstäbe. Das DBA Österreich-Deutschland illustriert diese Friktionen prägnant: Hier wird zwingend die Anwendung von Buchwerten auf Basis der letzten Handelsbilanz gefordert; zudem erfasst das Abkommen weder mittelbar gehaltene Immobilien noch Personengesellschaften. Diese rechtlichen Divergenzen sowie das Zusammenspiel mit nationalen Befreiungsmethoden wie dem Schachtelprivileg bergen in der Praxis das akute Risiko einer doppelten Nichtbesteuerung beziehungsweise eines faktischen „Leerlaufens“ des abkommensrechtlichen Besteuerungsrechts. Für die Rechtsanwendung zeigt die Arbeit die Heterogenität des österreichischen DBA-Netzes auf, welche vom Fehlen der Spezialnorm (zB DBA Ägypten) bis hin zum Wechsel der Vermeidungsmethode reicht. Zudem werden die Auswirkungen der strengen österreichischen Verwaltungspraxis (EAS 3442) sowie das Spannungsfeld zwischen abkommensrechtlichem Statuswechsel und nationaler Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs 6 Z 1 EStG) kritisch gewürdigt. Abschließend werden Entwicklungen wie Subject-to-Tax-Klauseln, das MLI und REIT-Strukturen systematisch eingeordnet.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Immobilien Anteile Steuerrecht
Autor*innen
Namka Muratovic
Haupttitel (Deutsch)
Veräußerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften im internationalen Steuerrecht
Paralleltitel (Englisch)
Alienation of shares in real estate companies in international tax law
Publikationsjahr
2026
Umfangsangabe
71 Seiten
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Daniela Hohenwarter-Mayr
Klassifikation
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC18056333
Utheses ID
82684
Studienkennzahl
UA | 066 | 915 | |
