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Economic analysis of public international law
WTO governance of preferential trade agreements - GATT article XXIV
Theeraphat Trangkathumkul
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Wolfgang Weigel
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.9313
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29569.13701.718262-2
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In heutugen internationalen Handelsbeziehungen, die zunehmend durch internationale Arbeitsteilung charakterisiert sind, nehmen die Handelsvolumen maßgeblich durch fortschreitende internationale Handelsliberalisierung überproportional zur Produktion zu. Dieser Prozess von Handelsliberalisierung bedeutet die Reduzierung oder gar Beseitigung von sowohl tariffären als auch nicht-tariffären Handelshemnissen, die in Form von international rechtlich verbindlichen Verträgen (im rechtsökonomischen Sinne ‚Institution’ sind) vereinbart ist. Die einzige universell anerkannte internationale Institution für Handelsregulierung und Handelsliberalisierung ist die Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO), deren Kern ihre Vorgängerinstitution, die General Agreements on Tariffs and Trade (GATT), bildet. Neben der WTO existieren zahlreichen plurilaterale oder bilaterale Handelsabkommen zwischen fast allen WTO-Mitgliedstaaten (die sogenannten Regionale Handelsabkommen), die, betrachtet man die Handelsvolumen innerhalb ihrer Geltungsgebiet, Welthandel zunehmend dominieren. Die Koexistenz von der WTO als universelle Handelsregulierende Organisation und regionalen Handelsabkommen wirft eine Rechtsökonomische Frage bezüglich der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von der Regulierung von regionalen Handelsabkommen durch die WTO. Denn die Mitglieder der regionalen Abkommen sind auch Mitglieder der WTO, und das Etablieren eines regionalen Handelsabkommens verletzt eines der zentralen Prinzipien der WTO, die Meisbegünstigungsklausel (Most Favoured Nation – MFN), da regionale Handelsabkommen bevorzugt einige Mitglieder der WTO Handelsgemeinschaft, nämlich diejenigen, die Mitglied der Abkommen sind, und schließen die anderen aus, deren Wohlfahrt laut internationaler Handelstheorien im Vergleich zur Situation vor der Etablierung abnehmen kann. Daraus resultiert, dass regionale Handelsabkommen die Gesamtwohlfahrt der WTO Handelsgemeinschaft reduziert. Als WTO Regulierungsmaßnahme von regionalen Handelsabkommen wurde das GATT Artikel XXIV etabliert mit dem Ziel, die regionalen Handelabkommen so zu gestalten, dass sie die Wohlfahrt ihrer Mitglieder steigern und zugleich sowohl die Gesamtwohlfahrt der WTO Handelsgemeinschaft als auch die Wohlfahrt einzelner WTO Mitglieder, die nicht Mitglieder der Abkommen sind, nicht beeinträchtig wird. In anderen Worten versucht das Artikel regionale Handelsabkommen zu konfigurieren, dass sie für die WTO Handelsgemeinschaft eine Wohlfahrtverbesserung im Sinne von Kaldor-Hicks oder wenn möglich eine Pareto-Verbesserung bedeutet. Die Beantwortung der Frage, ob das Artikel dieses erwünsche Ziel erreicht, kann mithilfe Rechtsökonomischer Ansätze ermöglicht werden. Doch Rechtsökonomie wird nur im relativ begrenzten Ausmaß bei der Analyse von Rechtssystem bzw. Rechtsnormen im internationalen Kontext angewandt, vor allem im Bereich des Völkerrechts (public international law), bei dem Staaten nach wie vor die Hauptakteuren sind. Dennoch gibt es Anwendungspotenzial für Rechtsökonomie im Bereich des Wirtschaftsvölkerrechts. Betrachtet man den Staaten als rationales Individuen, die sich auf internationalem Markt die Güter, die Macht beispielsweise in Form von rechtlicher Zuständigkeit, vom Kompetenzbereich oder Handlungsrechte, handeln, und sich die Institution, das Völkerrecht, untergeordnet sind. Obwohl das Soveränitätsprinzip und das Fehlen von zentralen Rechtsschaffungs-, Rechtdurchsetzungs- und Rechtssprechungsorganen die Möglichkeit der Anwendung von Rechtsökonomie in dem Gebiet erheblich einschränkt, kann man gerade im Falle des GATT Artikel XXIV zeigen, dass die Anwendung möglich und sinnvoll ist. Weiters werden die unterschiedlichen Konfigurationen von regionalen Handelabkommen identifiziert, die die Handelsabkommen für die gesamte WTO Handelsgemeinschaft Wohlfahrt reduzierend wirken lassen. Diese treffen zu, beispielsweise wenn regionale Abkommen zumeist die Liberalisierung jener Güter beinhaltet, die die Mitgliedstaaten vor dem Inkrafttreten des Abkommens von Drittstaaten importiert wurden, die nun aber durch Begünstigung durch Produktion innerhalb des Geltungsgebiets der Abkommens ersetzt wird (sogenannte Handelsablenkung - trade diversion), oder wenn die Handelabkommen den Handel zwischen den Mitglieder nur unzureichend liberalisieren, oder weiterhin versteckte Handelshemmnisse erlauben. Folglich wird das Artikel überprüft in Hinblick auf die Vorgabe betreffend diese Konfigurationen und deren Umsetzung. Es wurde herausgefunden, dass sowohl die im Artikel vorgesehenen Regeln und Beschränkung der regionalen Handelsabkommen als auch deren Interpretation durch die WTO-Gerichtsbarkeit die Gesamtwohlfahrt aller WTO Mitglieder erhöhen kann im Vergleich mit der Situation ohne sie. Allerdings behindern die im Artikel und in relevanten WTO Verträgen vorgesehenen Umsetzungmechanismen eine wirksame Umsetzung des Artikel.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
law and economics WTO GATT international trade, international economic relations international economic law regionalism
Schlagwörter
(Deutsch)
Oekonomie des Rechts WTO GATT internationaler Handel internationale Wirtschaftsbeziehungen internationales Wirtschaftsrecht Regionalismus
Autor*innen
Theeraphat Trangkathumkul
Haupttitel (Englisch)
Economic analysis of public international law
Hauptuntertitel (Englisch)
WTO governance of preferential trade agreements - GATT article XXIV
Paralleltitel (Deutsch)
Ökonomische Analyse des Völkerrechts: WTO-Regulierung von Regionalen Handelsabkommen – GATT Artikel XXIV
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
132 S.
Sprache
Englisch
Beurteiler*in
Wolfgang Weigel
Klassifikation
83 Volkswirtschaft > 83.48 Internationale Wirtschaftsorganisationen
AC Nummer
AC08190978
Utheses ID
8398
Studienkennzahl
UA | 140 | | |
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