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Die funktionelle Privatisierung der Sicherheitsvorsorge
Stephanie Langer
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Bernd-Christian Funk
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.9349
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30364.45566.448463-5
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Aufgabe dieser Arbeit war es darzustellen wie weit es verfassungsmäßig möglich ist, Privatpersonen und Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen mit (hoheitlichen) Agenden der Sicherheitsvorsorge zu betrauen. Unter dem Begriff der Sicherheitsvorsorge sollte einerseits die Abwehr von Gefahren und andererseits die Beseitigung von Missständen verstanden werden. Im Vorfeld wurde die Sicherheitspolizei von der Verwaltungspolizei gedanklich getrennt und jeder Bereich für sich auf die Verfassungsmäßigkeit der Übertragung von (hoheitlichen) Aufgaben auf Privatpersonen unter Berücksichtigung der „Kernbereichsthese“ überprüft. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass die Materie der Sicherheitspolizei schon aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht auf außerhalb der Verwaltungsorganisation stehende Personen übertragen werden darf. Bezüglich des Bereichs der Verwaltungspolizei ließ sich der Schluss ziehen, dass der Verfassung kein derartiges Übertragungshindernis zu entnehmen ist. Einzig die vom Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis zur Austro Control GmbH aufgestellten Schranken könnten einer Betrauung Privater mit verwaltungspolizeilichen Aufgaben entgegenstehen. Da diese sogenannte „Kernbereichsthese“ aber aus keiner gebotenen Quelle ableitbar oder juristisch nachvollziehbar ist und daher auch kaum Möglichkeit besteht zukünftige „Kernbereiche“ zu erahnen, ist diese These momentan als zu wenig ausgereift anzusehen und abzulehnen. Aus diesem Grund steht der Übertragung von verwaltungspolizeilichen Agenden auf Privatpersonen momentan nichts im Weg. Anschließend wurden die gewonnenen Erkenntnisse anhand von Beispielen, in denen eine Übertragung von Aufgaben der Sicherheitsvorsorge an Private stattgefunden hat, dargestellt. Auch hier lässt sich erkennen, dass sich die Betrauungsmöglichkeit Privater im Rahmen der Sicherheitspolizei auf rein verwaltungshelfende Tätigkeiten erstreckt, während im Bereich der Verwaltungspolizei zumeist die Möglichkeit besteht zivile Aufsichtsorgane einzurichten und diese mit Hoheitsgewalt auszustatten.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
constituionality functional privatisation sovereignty entrusting with sovereignty police of administration security police "Kernbereichsthese" administrative helper
Schlagwörter
(Deutsch)
Verfassungsmäßigkeit funktionelle Privatisierung Hoheitsgewalt Beleihung Verwaltungspolizei Sicherheitspolizei Kernbereichsthese Verwaltungshelfer
Autor*innen
Stephanie Langer
Haupttitel (Deutsch)
Die funktionelle Privatisierung der Sicherheitsvorsorge
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
192 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Bernd-Christian Funk ,
Gerhard Strejcek
Klassifikationen
86 Recht > 86.44 Staatsrecht, Verfassungsrecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.47 Allgemeines Verwaltungsrecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.51 Besonderes Verwaltungsrecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.64 Besonderes Verwaltungsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC08192274
Utheses ID
8430
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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