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Ausgewählte Fragen zur Gewaltenteilung
Anna-Theresa Bergt
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Gerhard Strejcek
DOI
10.25365/thesis.10015
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29490.60516.554970-8
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Gewaltenteilung ist ein Thema, welches schon die Philosophen und
Staatstheoretiker der Antike beschäftigte. Im Laufe der Geschichte war die Thematik
der Gewaltenteilung immer wieder präsent, und die wohl wichtigsten Ideen für die
Entwicklung des Konzeptes der Gewaltenteilung stammen von Montesquieu. Auch in
der heutigen Zeit gibt es immer noch diverse Problemfelder, die eine
Auseinandersetzung mit dem Thema der Gewaltenteilung erforderlich machen. Die
Tatsache, dass es eine umfassende Beschäftigung mit dem Thema der Gewaltenteilung
gab und gibt, mag auch damit zu erklären sein, dass es die unterschiedlichsten Formen
der Gewaltenteilung gibt, und entwickeln sich hiebei auch immer wieder neue Formen,
wie die sogenannte „neue Gewaltenteilung“, welche häufig in parlamentarischen
Systemen anzutreffen ist. Genauer versteht man darunter die Entwicklung, dass die
Parteien, die die Mehrheit im Parlament (Legislative) haben, auch die Regierung
(Exekutive) stellen. Dadurch, dass es sich dabei um dieselben Parteien handelt, ist die
Kontrollfunktion des Parlamentes der Regierung gegenüber abgeschwächt, und
übernimmt in diesen Fällen die Opposition die Kontrollfunktion und hat sich diese als
Gegengewicht herausgebildet.
Das Prinzip der Gewaltenteilung ist in Österreich zwar nicht ausdrücklich allgemein
ausformuliert, jedoch ergibt sich das Bestehen dieses Prinzipes in Österreich aus
unterschiedlichen Verfassungsbestimmungen.
Die wichtigste Bestimmung der Bundesverfassung aus der sich das
Gewaltenteilungsprinzip ableiten lässt, ist der Art 94 B-VG. Dieser Artikel ist auch der
Einzige, der explizit eine Trennung von Gewalten anspricht. In Österreich zeigt sich
der Gedanke der Gewaltenteilung jedoch nicht nur im Art 94 B-VG, der eine Trennung
der Verwaltung von der Gerichtsbarkeit normiert, sondern manifestiert sich die
Gewaltenteilung auch in der Existenz von Selbstverwaltungskörpern (Art 115 ff B-
VG), in den Regelungen hinsichtlich der Inkompatibilität, in der Existenz des
Bundesstaates, sowie auch darin dass es zu einer Trennung der Gesetzgebungs- von
den Vollziehungsorganen kommt.
Doch wie bereits dargelegt gibt es auch heutzutage noch aktuelle Fragen im
Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.
Eine dieser Fragen, die hiebei auftaucht ist die Gewaltenverschränkung zwischen der
Exekutive und der Legislative. Es gibt keine strikte Trennung von Exekutive und
Legislative, von Regierung und Parlament, sondern vielmehr eine
Gewaltenverschränkung. Die dritte Gewalt, die Judikative ist hierbei unabhängig von
dieser Verschränkung.
Weitere in der Arbeit behandelte Fragen sind die Ausnahmen vom Art 94 B-VG,
insbesondere die sukzessive Kompetenz und die Justizverwaltung. Auch die aktuelle
Entwicklung eines Rückzuges des Gesetzgebers zugunsten des Judikative wird
thematisiert, ebenso auch der politische Richter und eine allfällige Entwicklung hin
zum Richterstaat.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Gewaltenteilung Gewaltenverschränkung sukzessive Kompetenz Justizverwaltung politischer Richter
Autor*innen
Anna-Theresa Bergt
Haupttitel (Deutsch)
Ausgewählte Fragen zur Gewaltenteilung
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
220
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Gerhard Strejcek ,
Bernd-Christian Funk
Klassifikationen
86 Recht > 86.02 Rechtsphilosophie ,
86 Recht > 86.46 Staatsrecht, Verfassungsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC08224949
Utheses ID
9039
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |