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Ausgewählte Fragen zur Gewaltenteilung
Anna-Theresa Bergt
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Gerhard Strejcek
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.10015
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29490.60516.554970-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die Gewaltenteilung ist ein Thema, welches schon die Philosophen und Staatstheoretiker der Antike beschäftigte. Im Laufe der Geschichte war die Thematik der Gewaltenteilung immer wieder präsent, und die wohl wichtigsten Ideen für die Entwicklung des Konzeptes der Gewaltenteilung stammen von Montesquieu. Auch in der heutigen Zeit gibt es immer noch diverse Problemfelder, die eine Auseinandersetzung mit dem Thema der Gewaltenteilung erforderlich machen. Die Tatsache, dass es eine umfassende Beschäftigung mit dem Thema der Gewaltenteilung gab und gibt, mag auch damit zu erklären sein, dass es die unterschiedlichsten Formen der Gewaltenteilung gibt, und entwickeln sich hiebei auch immer wieder neue Formen, wie die sogenannte „neue Gewaltenteilung“, welche häufig in parlamentarischen Systemen anzutreffen ist. Genauer versteht man darunter die Entwicklung, dass die Parteien, die die Mehrheit im Parlament (Legislative) haben, auch die Regierung (Exekutive) stellen. Dadurch, dass es sich dabei um dieselben Parteien handelt, ist die Kontrollfunktion des Parlamentes der Regierung gegenüber abgeschwächt, und übernimmt in diesen Fällen die Opposition die Kontrollfunktion und hat sich diese als Gegengewicht herausgebildet. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist in Österreich zwar nicht ausdrücklich allgemein ausformuliert, jedoch ergibt sich das Bestehen dieses Prinzipes in Österreich aus unterschiedlichen Verfassungsbestimmungen. Die wichtigste Bestimmung der Bundesverfassung aus der sich das Gewaltenteilungsprinzip ableiten lässt, ist der Art 94 B-VG. Dieser Artikel ist auch der Einzige, der explizit eine Trennung von Gewalten anspricht. In Österreich zeigt sich der Gedanke der Gewaltenteilung jedoch nicht nur im Art 94 B-VG, der eine Trennung der Verwaltung von der Gerichtsbarkeit normiert, sondern manifestiert sich die Gewaltenteilung auch in der Existenz von Selbstverwaltungskörpern (Art 115 ff B- VG), in den Regelungen hinsichtlich der Inkompatibilität, in der Existenz des Bundesstaates, sowie auch darin dass es zu einer Trennung der Gesetzgebungs- von den Vollziehungsorganen kommt. Doch wie bereits dargelegt gibt es auch heutzutage noch aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Eine dieser Fragen, die hiebei auftaucht ist die Gewaltenverschränkung zwischen der Exekutive und der Legislative. Es gibt keine strikte Trennung von Exekutive und Legislative, von Regierung und Parlament, sondern vielmehr eine Gewaltenverschränkung. Die dritte Gewalt, die Judikative ist hierbei unabhängig von dieser Verschränkung. Weitere in der Arbeit behandelte Fragen sind die Ausnahmen vom Art 94 B-VG, insbesondere die sukzessive Kompetenz und die Justizverwaltung. Auch die aktuelle Entwicklung eines Rückzuges des Gesetzgebers zugunsten des Judikative wird thematisiert, ebenso auch der politische Richter und eine allfällige Entwicklung hin zum Richterstaat.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Gewaltenteilung Gewaltenverschränkung sukzessive Kompetenz Justizverwaltung politischer Richter
Autor*innen
Anna-Theresa Bergt
Haupttitel (Deutsch)
Ausgewählte Fragen zur Gewaltenteilung
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
220
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Gerhard Strejcek ,
Bernd-Christian Funk
Klassifikationen
86 Recht > 86.02 Rechtsphilosophie ,
86 Recht > 86.46 Staatsrecht, Verfassungsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC08224949
Utheses ID
9039
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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