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Die konzernbezogenen Ausnahmen im österreichischen und europäischen Kartellrecht
Arnold Koger
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Josef Aicher
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.10041
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29283.57564.333462-6
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die Frage, ob gewisse Vereinbarungen bzw Verhaltensweisen, welche normalerweise dem Kartellverbot oder der Zusammenschlusskontrolle unterliegen würden, von den jeweiligen Prüfungen ausgenommen sein sollen, weil die beteiligten Unternehmen demselben Konzern angehören, wirft weitere Problemstellungen auf. Die Thematik des sog. „Konzernprivilegs“ im Kartell- und Zusammenschlussrecht verbindet dabei wettbewerbsrechtliche und gesellschaftsrechtliche sowie nationale und unionsrechtliche Aspekte. Im Kartellrecht und im Zusammenschlussrecht stehen zumeist Konzerne im Mittelpunkt, welche oft auch verflochtene Unternehmensverbindungen und -strukturen aufweisen. Hierbei ist jedoch immer zu unterscheiden, ob die jeweiligen Konzernunternehmen untereinander oder mit Dritten die Tatbestände des Kartell- und Zusammenschlussrechts erfüllen. Denn der Zweck dieser Bestimmungen ist der Schutz des Wettbewerbs, welcher jedoch durch konzerninterne Vereinbarungen und Umstrukturierungen regelmäßig nicht gefährdet ist. Aus diesem Grund existieren für letztere in den verschiedenen Rechtsordnungen Ausnahmen aus den jeweiligen Tatbeständen. Unklarheiten ergeben sich zB hinsichtlich der Frage, welcher Konzernbegriff tatsächlich von den Konzernprivilegien zu verwenden ist, was auch teilweise je nach Rechtsordnung unterschiedlich beantwortet wird. Weiters sind die genauen Bedingungen, in deren Rahmen die Konzernprivilegien greifen sollen, nicht immer klar definiert. Insbesondere ist unklar, ob die bloße Möglichkeit der Einflussnahme genügt oder die tatsächliche Übung der Leitungsmacht zur Bejahung eines Konzerns vorausgesetzt wird. Folglich stellen sich in dieser Arbeit in Bezug auf jeden der drei Themenkreise (das Gesellschaftsrecht, das Zusammenschlussrecht und das Kartellverbot) im Groben dieselben Fragen: Wie wird der Konzern bzw der beherrschende/bestimmende Einfluss definiert? Gibt es hinsichtlich der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen je nach Schutz- und Regelungszweck der jeweiligen Rechtsgebiete tatsächlich Unterschiede? Und genügt der beherrschende/bestimmende Einfluss für die Bejahung eines Konzernverhältnisses oder muss diese Kontrolle tatsächlich ausgeübt werden? Unstrittig ist, dass der Ansatz, je nach Rechtsgebiet eigene Definitionen herauszuarbeiten, welche den jeweiligen Regelungs- und Schutzzwecken entsprechen, der einzig richtige ist. Schlussendlich ergeben sich allerdings im Rahmen der „materiellen“ Prüfung, ob der notwendige Einfluss vorhanden ist, kaum bis keine Unterschiede. Die Kontrolle, sei es im Gesellschafts- oder im Wettbewerbsrecht, drückt sich va durch die gesamtstrategische, finanzielle und personelle Unselbständigkeit des Tochterunternehmens aus. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird auf andere Faktoren geachtet, welche zumeist nur den Eindruck verstärken oder schwächen, ob eine allfällige Kontrolle vorhanden ist. Bei sämtlichen Kontroll- und Konzerndefinitionen spielt die Führung des Tagesgeschäfts keine tragende Rolle. Daher kann man die jeweils genannten Rechtsbereiche mE ruhigen Gewissens untereinander als Interpretationsgrundlage heranziehen, wobei man jedoch die jeweiligen Regelungs- und Schutzzwecke nicht völlig aus den Augen verlieren sollte. Letzten Endes bedient man sich auch im Kartellrecht der EU, ähnlich wie im deutschen Gesellschaftsrecht, einer widerlegbaren Vermutung, um die problematische Unterscheidung zwischen beherrschendem/bestimmenden Einfluss einerseits und wirtschaftlicher Einheit/Konzern andererseits zu lösen. Dieser Zugang ist auch der mE einzig richtige Ansatz, um einerseits zu schwache Verbindungen vom Konzernprivileg auszuklammern und sich andererseits nicht in unmöglichen Beweisanfordernissen zu verfangen. Diese Definition der wirtschaftlichen Einheit, welche sich insbesondere im Rahmen der neueren europäischen Jud zur Verhaltenszurechnung herausgebildet hat, lässt sich auch problemlos auf das zusammenschlussrechtliche Konzernprivileg anwenden. Die österreichische Rsp verweist schlussendlich im Rahmen der Konzernprivilegien mehrfach auf die unionsrechtliche Jud, ohne jedoch den Konzernbegriff endgültig abzugrenzen. Insbesondere die Anwendbarkeit der dargestellten Vermutungen ist fraglich, was mE jedoch mit dem Ziel der Harmonisierung und Klarstellung wünschenswert wäre.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
Competition Law Merger Control Law Group Law Corporate Privilege Attribution of Conduct
Schlagwörter
(Deutsch)
Kartellrecht Zusammenschlussrecht Konzernrecht Konzernprivileg Konzernausnahme Verhaltenszurechnung
Autor*innen
Arnold Koger
Haupttitel (Deutsch)
Die konzernbezogenen Ausnahmen im österreichischen und europäischen Kartellrecht
Paralleltitel (Englisch)
The exemptions in Austrian and European Competition Law regarding affiliated companies
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
214 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Josef Aicher ,
Heinz Krejci
Klassifikationen
86 Recht > 86.24 Handelsrecht ,
86 Recht > 86.27 Gesellschaftsrecht ,
86 Recht > 86.29 Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ,
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht ,
86 Recht > 86.90 Europarecht: Sonstiges
AC Nummer
AC08225623
Utheses ID
9064
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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