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Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft
Hemma Parsche
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Rainer van Husen
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.10655
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29793.52710.295060-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das Haftungssystem in der Aktiengesellschaft mit Blick auf den Vorstand, bzw genauer gesagt mit Blick auf die Vorstandsmitglieder darzustellen. Dabei wird zwar dem „wichtigsten“ Haftungstatbestand dieses Haftungssystems, nämlich § 84 AktG, besondere Beachtung geschenkt, allerdings beschränkt sich die Auseinandersetzung mit der Haftungsproblematik nicht alleine auf § 84 AktG. Vielmehr wird ein Überblick darüber gegeben, welche Haftungsrisiken - gemeint auch im Sinne von Haftungsgrundlagen - sich für Vorstandsmitglieder bei der Unternehmensleitung einer Aktiengesellschaft, auch außerhalb des AktG, ergeben können. Eine vollständige Nennung von denkmöglichen Anspruchsgrundlagen oder die Abhandlung spezieller Einzelfälle erfolgt nicht, jedoch wird überblicksmäßig aufgezeigt, wie umfassend das aus der Vorstandstätigkeit resultierende Haftungspotential ist. Da dem mehrgliedrigen Vorstand in der Praxis weitaus größere Relevanz zukommt, wird ein weiterer Schwerpunkt auf diesen Praxisfall gesetzt. In der vorliegenden Arbeit werden branchenübergreifende Verhaltensmaßstäbe aus dem Verwaltungsstrafrecht, Kriminalstrafrecht, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht thematisiert, bei deren Verletzung eine Haftung schlagend werden kann. Damit zusammenhängend finden darüber hinaus die Grundsätze der Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern in den eben genannten Rechtsgebieten sowie die dort drohenden Risiken bzw Sanktionen zusätzlich zu einer persönlichen Haftung Erörterung. Im Anschluss folgen Ausführungen zu den zivilrechtlichen Haftungsvoraussetzungen und den Haftungsgrundlagen, welche vornehmlich bei Verletzung der zuvor diskutierten Verhaltensmaßstäbe, zu einer schadenersatzrechtlichen Inanspruchnahme der Vorstandsmitglieder führen können. Diskutiert wird ferner der Aspekt einer möglichen Haftungsbegrenzung. Der letzte Teil dieser Arbeit umfasst als wichtigen Sonderfall, welcher nur die Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Aktiengesellschaft betrifft, eine eingehende Abfassung von im Börse- und Kapitalmarktmarktrecht fußenden Informationspflichten sowie der Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder bei Regelverstößen. Die Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind erheblich. Aus der gesamten Rechtsordnung - nicht nur aus den klassischen unternehmensrechtlichen Teilgebieten wie insbesondere dem AktG und bei börsennotierten Gesellschaften zusätzlich aus dem Kapitalmarktrecht, sondern auch aus anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise aus dem Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht oder Insolvenzrecht - ergibt sich ein breit gespanntes, beinahe unüberblickbares, Pflichten- und Haftungsnetz. Ist ein mehrgliedriger Vorstand eingerichtet und besteht eine wirksame Geschäftsverteilung, so verändert sich dieses Pflichten- und Haftungsgefüge für das einzelne Vorstandsmitglied zwar in seinem Inhalt und Umfang, jedoch kommt es nicht zu einem gänzlichen Ausschluss seiner Leitungsverantwortung. Zentrale Bestimmung für die zivilrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern ist § 84 AktG. Bei Pflichtverletzungen eines Vorstandsmitgliedes sieht § 84 Abs 2 AktG primär die Haftung gegenüber der Gesellschaft vor. Diese Innenhaftung stellt den Regelfall dar. § 84 AktG regelt die Haftung der Vorstandsmitglieder nicht abschließend. Zusätzlich existieren weitere Haftungsgrundlagen, welche für bestimmte Pflichtverletzungen eine Schadenersatzpflicht der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft ausdrücklich anordnen. Die Außenhaftung, also die Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber Dritten (beispielsweise Aktionären, Gläubigern oder Behörden) ist der Ausnahmefall. Für die Außenhaftung existiert keine in sich geschlossene Regelung. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Außenhaftung dann besteht, wenn eine solche in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich vorgesehen ist, ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB verletzt oder gegen sonstige Regeln des allgemeinen zivilrechtlichen Schadenersatzrechts verstoßen wurde. Bei Verstößen gegen Verhaltensmaßstäbe können Vorstandsmitglieder persönlich mit ihrem Privatvermögen sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeiten an gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsbegrenzungen sind beschränkt; effiziente Haftungsvermeidungsstrategien ergeben sich zumeist bereits aus dem Pflichtengefüge, welches den Vorstandsmitgliedern auferlegt ist. Neben der zivilrechtlichen Haftung trifft die Vorstandsmitglieder zusätzlich auch noch eine verwaltungsstrafrechtliche und kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Haftung Vorstand Vorstandshaftung
Autor*innen
Hemma Parsche
Haupttitel (Deutsch)
Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft
Paralleltitel (Englisch)
Directors' liability in public limited companies
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
221 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Rainer van Husen ,
Josef Aicher
Klassifikationen
86 Recht > 86.20 Schuldrecht ,
86 Recht > 86.24 Handelsrecht ,
86 Recht > 86.25 Bankrecht, Börsenrecht ,
86 Recht > 86.35 Strafrecht. Besonderer Teil ,
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht ,
86 Recht > 86.83 Öffentliches Recht: Sonstiges ,
86 Recht > 86.99 Recht: Sonstiges
AC Nummer
AC08301792
Utheses ID
9622
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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