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Das Verbot der Nachteilszufügung und der Nachteilsausgleich
Rechtsgeschäfte im faktischen Aktienkonzern in Deutschland und Österreich
Georg Clemens Adler
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Heinz Krejci
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.10661
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29209.68491.463555-0
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das deutsche Aktiengesetz enthält besondere Regelungen für Rechtsgeschäfte zwischen Konzernunternehmen, durch die der abhängigen Gesellschaft ein Nachteil zugefügt wird. Zwar besteht ein grundsätzliches Verbot der Nachteilszufügung im Konzern, allerdings tritt die Rechtswidrigkeit nur unter der Bedingung ein, dass das Mutterunternehmen den zugefügten Nachteil nicht innerhalb eines Geschäftsjahres ausgleicht. Durch diese speziellen Normen wird eine Privilegierung der herrschenden Gesellschaft bezweckt. Die in Deutschland durch die zeitliche Differenzierung bestehende Relevanz des Nachteilsausgleiches scheint für die österreichische Praxis zunächst geringe Konsequenzen zu entfalten, da es auf den ersten Blick wenig Unterschied zu machen vermag, ob von einem Nachteilsverbot mit unverzüglichem Ausgleich oder von einem Nachteilsverbot bei ansonsten drohendem Schadenersatz gesprochen wird. Ein solcher Zugang übersieht allerdings zwei grundlegende Aspekte zum Nachteilsausgleich bzw Schadenersatz: Erstens erfolgt die Berechnung eines Nachteiles ex ante, wohingegen die Feststellung eines Schadens ex post unter Berücksichtigung eines entsprechenden Kausalzusammenhanges erfolgt. Dies lässt sich mit den Normen des österreichischen Schadenersatzes in Einklang bringen, was zum zweiten Gesichtspunkt, der nicht übersehen werden sollte, führt: Die Verpflichtung zur Leistung eines Nachteilsausgleiches und eines Schadenersatzes schließen einander keineswegs aus. Vielmehr bestehen diese beiden Systeme unabhängig voneinander, wodurch einer beherrschten Gesellschaft im Ergebnis ein höherer Schutz zusteht als bei bloßer Existenz der Schadenersatzregeln. Daraus kann auch für das österreichische Gesellschaftsrecht darauf geschlossen werden, dass der beherrschten Gesellschaft im Falle eines nicht geleisteten Ausgleiches ein Anspruch zusteht, welcher alternativ auf den höher berechneten Wert des nicht ausgeglichenen (ex ante berechneten) Nachteiles oder des (ex post berechneten) zugefügten Schadens lautet.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Nachteil Nachteilszufügung Nachteilsausgleich Aktienkonzern faktischer Aktienkonzern faktischer Konzern Rechtsgeschäfte
Autor*innen
Georg Clemens Adler
Haupttitel (Deutsch)
Das Verbot der Nachteilszufügung und der Nachteilsausgleich
Hauptuntertitel (Deutsch)
Rechtsgeschäfte im faktischen Aktienkonzern in Deutschland und Österreich
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
IX, 157 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Heinz Krejci ,
Josef Aicher
Klassifikation
86 Recht > 86.27 Gesellschaftsrecht
AC Nummer
AC08253898
Utheses ID
9627
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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